- wir setzen von Anfang an auf klare Worte, besonders bei den Kosten -
Die Kostenübernahme für die Tätigkeit einer Schuldnerberatungsstelle ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Auf Länder- und auch Kommunenebene gibt es dazu eigenständige Regelungen.
Unser Service für Sie:
Wir haben die ADN Schuldnerberatungsstellen, die sich in Bundesländern mit Möglichkeit der Kostenübernahme durch Dritte befinden, mit einem grünen Hinweistext gekennzeichnet.
Leben Sie in einem Bundesland, das keine Kostenübernahme gewährt, müssen Sie die Schuldnerberatung notwendigerweise aus eigenen Mitteln bezahlen. Dazu an dieser Stelle ein paar offene Worte:
Eines vorab: Wir möchten keine Mitbewerber schlecht machen; wir möchten Sie lediglich auf ein paar Dinge hinweisen, die Sie bei der Wahl Ihres Schuldnerberaters nicht aus dem Blick verlieren dürfen - das könnte Sie gegebenenfalls im Einzelfall teuer zu stehen kommen.
Was also macht eine seriöse Schuldnerberatung aus, wenn es um die anfallenden Kosten geht?
Von Beginn an ist klar, welche Kosten entstehen werden – das ist das sogenannte Prinzip der Preistransparenz.
Ein seriöser Schuldnerberater wird Ihnen von Anfang an sagen, wie viel seine Dienstleistung kostet und woraus sich der Preis ergibt.
Lassen Sie sich nicht mit vagen Aussagen hierzu abspeisen – vor allem bei einer unklaren Dauer der Dienstleistung sollten Sie stutzig werden. Insbesondere bei Vergleichen gibt es einige
Stolpersteine.
Achten Sie insbesondere darauf, dass
Insbesondere beim ersten Modell sollten Sie aufpassen: Dabei werden monatliche Raten mit ungewisser Zeitdauer vereinbart, aber keine konkrete Dauer eines Vergleiches festgelegt. Hiernach wird ein
Schuldnerberater so lange ein Honorar bekommen, bis ein Schuldner – sehr oft entnervt – aufgibt und einen Insolvenzantrag anstrebt. Oftmals sollen Ratsuchende monatliche Beträge an den Berater
zahlen, die dieser dann, statt sie wie vorgegeben an die Gläubiger weiterzuleiten, als „Verwaltungspauschale“ selbst einbehält.
Unsere Preise sind in der Regel Festpreise (inkl. Mehrwertsteuer), die auch bei erhöhtem Arbeits- und Beratungsaufwand gleich bleiben.
HINWEIS: Bei Selbstzahlern können, bei erhöhter Gläubigerzahl, Abweichungen auftreten - wir informieren Sie jedoch stets darüber.
* RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
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