Schulden

- Bedeutung, Erklärung, Folgen und was man tun kann -

1. Eine kurze Definition für Schulden und Einordnung

Als Schulden werden sämtliche Verbindlichkeiten bezeichnet, die mit einer Verpflichtung einhergehen, diese Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Klassisches Beispiel ist, wenn man sich von einem Freund Geld leiht und dies dann an ihn zurückzahlen muss. Bei Schulden denkt man allerdings zumeist eher, wenn ein Kredit aufgenommen wird, um damit das Eigenheim oder auch ein Auto zu finanzieren. Schulden sind aber auch dann vorhanden, wenn man den Dispo bei seinem Girokonto nutzt.

 

Wie man im ersten Abschnitt sehen konnte, hat normalerweise jede Person in Deutschland schon mal Schulden gehabt, auch wenn es dabei nur darum geht, dass man sich bei einem Freund Geld geliehen hat. In vielen Fällen können die Schulden auch fristgerecht zurückgezahlt werden. Erst wenn eine Rückzahlung nicht möglich ist, kann man in die sogenannte Schuldenfalle geraten.


2. Abgrenzung der Begriffe Schulden und Überschuldung

Schulden zu haben stellt erst mal noch gar kein Problem dar. Nehmen wir das Beispiel einer Autofinanzierung. Schließt man dafür einen Kreditvertrag ab, so geht man eine Schuld gegenüber dem Kreditgeber ein. Zahlt man die Schulden in den vereinbarten Raten zurück, dann hat dies keine negativen Auswirkungen und das Auto befindet sich nach der Rückzahlung im eigenen Besitz. 

 

Ein Problem entsteht dann, wenn Schulden zu einer sogenannten Überschuldung führen. Von einer Überschuldung spricht man, wenn die vorhandenen finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, um sämtliche Verbindlichkeiten zu bedienen. Reicht das monatliche Einkommen also nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken und besteht dieses Problem über einen längeren Zeitraum, so spricht man von einer Überschuldung.

 

Folgen der Überschuldung sind dann, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, vereinbarte Abzahlungsraten nicht mehr gedeckt und die Lebenshaltungskosten nicht mehr aufgebracht werden können. Schuldner suchen dann häufig einen Ausweg über die sogenannte Umschuldung. Sie nehmen dabei einen neuen Kredit auf, um die alten Verbindlichkeiten zu bezahlen. Das Problem bei neuen Krediten ist dann häufig, dass dieser Kredit mit hohen Zinsen verbunden ist. Bei einer ohnehin schon angespannten finanziellen Situation, kann dies aber schnell in die Schuldenfalle führen. 


3. Wer ist in Deutschland verschuldet bzw. überschuldet?

Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform bringt jährlich den Schuldneratlas für Deutschland heraus. Daraus ergibt sind zum Stichtag 1. Oktober 2019, dass über 6,9 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet sind und somit nachhaltige Störungen bei der Rückzahlung ihrer Verbindlichkeiten aufweisen. Dies entspricht einer Verschuldungsquote von 10 Prozent. Mit anderen Worten hat jeder zehnte Erwachsene Zahlungsschwierigkeiten. 

 

Es zeigt sich, dass von Überschuldung Menschen aus allen Schichten betroffen sind. Besonders auffällig ist dabei, dass in den letzten Jahren die Überschuldung gerade bei älteren Menschen besonders stark zugenommen hat. Mit 3 Prozent ist die Quote zwar im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch vergleichsweise gering, aber sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2013 verdreifacht.  


4. Welche Formen von Schulden gibt es?

Generell lassen sich zwei Arten von Schulden unterscheiden. Dabei spricht man von den sogenannten Primär- und den Sekundärschulden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Primärschulden gelegt werden, weil diese als existenzbedrohende Schulden gelten.

 

Primärschulden sind Zahlungsstörungen, die dazu führen können, dass die Existenz des Schuldners bedroht wird. Klassische Beispiele für Primärschulden sind vor allem Mietschulden oder auch Schulden beim Energieversorger. Als existenzgefährdend gelten diese Schulden, weil bei Mietrückständen der Vermieter den Mietvertrag kündigen könnte und entsprechend der Schuldner im schlimmsten Fall ohne Wohnung ist und in die Obdachlosigkeit gerät. Zahlungsstörungen beim Energieversorger können zur Versorgungseinstellung führen und somit könnte Strom und/oder Gas beim Betroffenen abgestellt werden.

 

Auch Geldstrafen, Bußgelder und Krankenkassenbeiträge gelten als Primärschulden. Wer Geldstrafen und Bußgelder nicht zahlen kann, dem droht unter Umständen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Rückständige oder offene Krankenkassenbeiträge können dazu führen, dass der Schuldner seinen Versicherungsschutz verliert. Zwar können die Krankenkassen nicht die Krankenversicherung kündigen, allerdings führt dies dazu, dass die Krankenversicherung nur noch eine Notfallversorgung übernimmt und dies auch nur auf Antrag.

 

Neben den Primärschulden gibt es noch die Sekundärschulden. Sekundärschulden sind dabei alle Schulden, die keine unmittelbar existenzgefährdende Wirkung nach sich ziehen. Dazu gehören beispielsweise Kreditverträge, die nicht mehr gezahlt werden können oder auch Ratenkäufe. Zusätzlich zählt auch der Dispokredit zu den Sekundärschulden. 


5. Was sind die Auslöser für Überschuldung?

Eine Überschuldung kann auf ganz unterschiedliche Arten ausgelöst werden. Oftmals gehen viele Menschen davon aus, dass faslcher Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der Grund für eine Überschuldung ist. Schaut man sich allerdings die häufigsten Ursachen einer Überschuldung an, so ist schnell zu erkennen, dass plötzliche Änderungen der Lebenssituation ein häufiger Grund für die Überschuldung ist. In den letzten Jahren haben sich die folgenden Ursachen immer wieder als die Hauptgründe von Überschuldung herausgestellt. Hierzu gehören in der Reihenfolge der Häufigkeit:

 

1. Arbeitslosigkeit

2. Erkrankung, Sucht oder Unfall

3. Scheidung, Trennung, Tod der Partners bzw. der Partnerin

4. Unwirtschaftliche Haushaltsführung

5. Längerfristiges Niedrigeinkommen

 

Grundsätzlich führt auftretende Arbeitslosigkeit natürlich zum Wegfall des Einkommens und ist somit der häufigste Grund für den Weg in die Überschuldung. Die Betroffenen können die anfallenden Kosten nur noch schwer tragen. Hat man neben der Miete und den Nebenkosten weitere Fixkosten für Kredite oder anderer Verbindlichkeiten zu tragen, so kann dies bei Arbeitslosigkeit den finanzielle Kollaps bedeuten.

 

Neben der Arbeitslosigkeit stellt auch das Thema Scheidung, Trennung oder Tod des Partners einen dramatischen Lebenseinschnitt dar und kann schnell in eine Überschuldung führen. Scheidung oder Trennungen führen dazu, dass Verbindlichkeiten die zuvor gemeinsam gestemmt werden konnten, nun nicht mehr vom jeweiligen Partner aufgefangen werden können. Zusätzlich entsteht auch eine zusätzliche finanzielle Belastung bei möglichen Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder.

 

Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf das Thema Tod des Partners gelegt werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass auch die Schulden geerbt werden können und nicht nur mögliches Vermögen. Der Erbe haftet mit seinem eigenen Vermögen, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen das Erbe aktiv ausschlägt.


6. Was kann man gegen Schulden tun?

Viele überschuldete Menschen stehen irgendwann vor der Situation, dass sie von dem Schuldenberg erdrückt werden und keinen Weg aus den Schulden mehr sehen. Die erste Reaktion ist oft, dass zunächst versucht wird, die Probleme zu verdrängen. Dabei wird die Post nicht mehr geöffnet und man schämt sich für die Situation. Darüber hinaus trauen sich die Betroffenen nicht, sich dringend benötigte Hilfe zu suchen. 

 

Der erste Schritt raus aus den Schulden ist, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn man alleine nicht mehr aus der Verschuldung herauskommt. Schuldnerberater können die Situation analysieren und mögliche Wege aus der Überschuldung aufzeigen. Wir bei der ADN nehmen uns Zeit für Hilfesuchende und setzen dabei auf eine umfassende persönliche Beratung. Wir bringen im Rahmen der Schuldnerberatung die Forderungssummen in Erfahrung und verhandeln mit den Gläubigern über eine passende Schuldenregulierung. Scheitern die Verhandlungen mit den Gläubigern, so stellt die Schuldenregulierung über ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung den letzten Ausweg dar. 

 

Gerät man in eine Schuldenfalle sollte zunächst immer die Existenzsicherung im Vordergrund stehen. Kann man mit seinen finanziellen Mitteln nicht mehr alle Verbindlichkeiten decken, sollte zuerst versucht werden, Kosten wie Miete, Strom und Wasser zu bezahlen, damit nicht auch der Verlust der Wohnung oder die Einstellung der Versorgung droht. Zudem sollte geprüft werden, ob alle finanziellen Hilfen ausgeschöpft worden sind. Beispielswiese könnte ein Schuldner Anspruch auf Wohngeld haben oder bei Kindern auf Elterngeld, Kindergeld oder Unterhalt. 


Unsere Schuldnerberatungsstellen nach Bundesländern in der Übersicht:

Schuldnerberatung Aurich

04941-6049683   aurich@adn-mail.de


Schuldnerberatung Braunschweig

0531-4811471   braunschweig@adn-mail.de


Schuldnerberatung Bremervörde

0421-33636790   bremervoerde@adn-mail.de


Schuldnerberatung Cuxhaven

04721-3962060   cuxhaven@adn-mail.de


Schuldnerberatung Emden

04921-583759   emden@adn-mail.de


Schuldnerberatung Göttingen

0551-20527044   goettingen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Leer

0491-4544758   leer@adn-mail.de


Schuldnerberatung Lingen

0591-9011764   lingen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Neustadt a. Rbge.

05032-9678840   neustadt@adn-mail.de


Schuldnerberatung Oldenburg

0441-5090687   oldenburg@adn-mail.de


Schuldnerberatung Osterholz-Scharmbeck

0421-33636790   osterholz@adn-mail.de


Schuldnerberatung Stade

04141-405938   stade@adn-mail.de


Schuldnerberatung Uelzen

0581-3896128   uelzen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Walsrode

05161-6098749   walsrode@adn-mail.de


Schuldnerberatung Wilhelmshaven

04421-5071747   wilhelmshaven@adn-mail.de


Schuldnerberatung Winsen(Luhe)

04171-6693060   winsen@adn-mail.de


Schuldnerberatung Wolfenbüttel

05331 - 986 300 0   wolfenbuettel@adn-mail.de



7. Können Schulden verjähren?

Viele Schuldner stellen sich die Frage, ob Schulden nach einer gewissen Zeit verjähren können. Bei einem Blick ins Gesetz stellt man fest, dass die gesetzliche Verjährungsfrist laut § 195 BGB nach drei Jahren eintritt. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die wir an dieser Stelle darstellen möchten.

(a) Gesetzliche Verjährungsfristen

(a) Gesetzliche Verjährungsfristen

Im § 195 BGB ist geregelt, dass Schulden nach drei Jahren verjähren. Offene Verbindlichkeiten von einem Schuldner müssen entsprechend nach Ablauf dieser Frist nicht mehr an den Gläubiger zurückgezahlt werden. Diese gesetzliche Verjährungsfrist gilt für den Kauf von Waren sowie allen sonstigen Kaufverträgen, für die entgeltliche Nutzung von Handwerksleistungen und anderen Dienstleistungen und für Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehaltsansprüchen. 

 

Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist erst dann einsetzt, wenn das Ende des Jahres erreicht ist, in dem die Forderung auch entstanden ist. Entsteht eine Verbindlichkeit am 20. April 2019 und hat der Schuldner an diesem Tag Kenntnis von der Schuld, dann beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2019. Somit tritt die Verjährung dieser Forderung am 01. Januar 2023 ein. 

Wird hingegen eine Forderung tituliert, tritt, unabhängig von den Regelungen in § 195 BGB, die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

(b) Besonderheiten bei der Verjährung

Wie bereits zuvor beschrieben tritt die gesetzliche Verjährungsfrist nach 3 Jahren und bei einer titulierten Forderung nach 30 Jahren ein. Bei Steuerschulden ergibt sich nach § 228 der Abgabenordnung (AO) eine Verjährung nach fünf Jahren und weicht damit von der gesetzlichen Frist nach § 195 BGB ab. Auch für Forderungen von Krankenkassenbeiträgen gelten andere Verjährungsfristen. In § 25 Absatz 1 Viertes Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass Ansprüche von Krankenversicherungen auf Zahlung der Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren. Werden die Beiträge jedoch nachweislich vorsätzlich nicht gezahlt, so tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

(c) Die Verjährung nach dreißig Jahren

Erwirkt ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner, hat er die Möglichkeit, die titulierte Forderung über einen Zeitraum von 30 Jahren geltend zu machen. Durch den Titel wird somit die gesetzliche Verjährung nach 3 Jahren außer Kraft gesetzt. Doch ist zu beachten, dass die generelle Verjährung nach 30 Jahren gemäß § 197 BGB nicht ganz zutreffend ist.

 

Leistet der Schuldner auf den Titel eine Teilzahlung oder wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung (z.B. Kontopfändung) beantragt, beginnt die Verjährungsfrist von Neuem und kann somit über 30 Jahre hinaus gehen.

 

Wird eine Forderung somit tituliert und nach 5 Jahren eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verjährung wieder von vorne und es ergibt sich eine Gesamtverjährung von 35 Jahren. Zu beachten ist jedoch, dass der titulierte Zinsanspruch nach drei Jahren verjährt. Der Gläubiger muss somit alle 3 Jahre eine Vollstreckungshandlung vornehmen, damit der komplette Anspruch bestehen bleibt.

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