- Was bei einem Antrag auf Privatinsolvenz anmelden zu beachten ist -
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist das Wichtigste um eine Privatinsolvenz anmelden zu können?
2. Wann sollte eine Privatinsolvenz beantragt werden?
3. Was ist vor dem Insolvenzantrag zu beachten?
4. Wer kann eine Privatinsolvenz anmelden?
5. Wo muss der Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden?
6. Welche Unterlagen müssen zum Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht werden?
7. Wer kann einen Fremdantrag stellen und was kann man in einem solchen Fall tun?
1. Was ist das Wichtigste um eine Privatinsolvenz anmelden zu können?
Durch eine Privatinsolvenz haben Schuldner die Möglichkeit zu einem finanziellen Neuanfang. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung ist der Betroffene schuldenfrei. Um eine Privatinsolvenz anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern, der durch eine geeignete Stelle bescheinigt werden muss und die Antragstellung mit allen notwendigen Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht.
2. Wann sollte eine Privatinsolvenz beantragt werden?
In der heutigen Gesellschaft werden nicht mehr nur das Eigenheim oder das Auto über einen Kredit finanziert, sondern auch Konsumartikel werden über Ratenfinanzierung gekauft. Unter normalen Umständen werden über die Raten die Schulden abbezahlt. Allerdings können im Leben auch unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes auftreten. In der Folge sinkt somit das Einkommen und der Betroffene kann in eine Überschuldung geraten.
Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn die vorhandenen finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, um neben den Lebenshaltungskosten auch die bestehenden Verbindlichkeiten abzuzahlen. Schlägt ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern fehl, dann bleibt nur noch der letzte Ausweg. Um schuldenfrei zu werden muss man die Privatinsolvenz anmelden.
3. Was ist vor dem Insolvenzantrag zu beachten?
Bevor ein Schuldner die Privatinsolvenz anmelden kann, ist es zunächst zwingend erforderlich, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden muss.
Für den außergerichtlichen Vergleich muss der Schuldner den Gläubigern einen Plan vorlegen, wie die Schulden zurückgezahlt werden könnten. Lehnen die Gläubiger den vorgelegten Plan ab, dann kann der Schuldner eine Privatinsolvenz anmelden.
Das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden. Als geeignet gelten dabei Anwälte, Notare, Steuerberater und auch Schuldnerberatungsstellen, die mit einer Anerkennung arbeiten wie die ADN.
Zu beachten ist dabei, dass auf der Bescheinigung ein Datum für das Scheitern des außergerichtlichen Vergleichs angegeben ist. Mit Datum des Scheiterns muss innerhalb von sechs Monaten der Antrag beim zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht eingereicht werden. Wird diese Frist überschritten, so muss ein neuer Einigungsversuch mit den Gläubigern durchgeführt werden.
Unsere Schuldnerberatungsstellen nach Bundesländern in der Übersicht:
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040-59355511 hamburg@adn-mail.de
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4. Wer kann eine Privatinsolvenz anmelden?
Einfach gesagt können alle Privatpersonen auch eine Privatinsolvenz anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Privatperson erwerbstätig, ALGII-Empfänger, Rentner oder Hausfrau ist. Zusätzlich besteht auch für ausländische Staatsbürger, die einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen, die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu durchlaufen.
Selbstständige dagegen haben lediglich die Möglichkeit, die sogenannte Regelinsolvenz durchzuführen. Für ehemals Selbstständige besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auch eine Privatinsolvenz zu beantragen. Die Bedingungen sind in § 304 der Insolvenzordnung beschrieben. Bei ehemaligen Selbstständigen müssen folgende Punkte erfüllt sein:
5. Wo muss der Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt werden?
Wir haben nun bereits erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Insolvenzantrag gestellt werden kann. Nun stellt sich natürlich noch die Frage, wo der Antrag zu stellen und welches Gericht überhaupt zuständig ist.
Im Normalfall übernimmt ein Amtsgericht auch die Aufgabe als Insolvenzgericht. Entsprechend sind die Amtsgerichte auch zuständig für Insolvenzen. Ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz des Antragstellers. Ein Schuldner muss bei dem Amts- bzw. Insolvenzgericht den Antrag stellen, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
6. Welche Unterlagen müssen zum Antrag auf Privatinsolvenz eingereicht werden?
Damit ein Schuldner die Privatinsolvenz anmelden kann, müssen umfangreiche Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht bzw. Insolvenzgericht eingereicht werden.
Die Grundlage bildet natürlich der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem Antrag erklärt der Schuldner, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine bestehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Darunter fallen eine ganze Reihe von offiziellen Formularen, die für das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren auszufüllen sind.
Zusätzlich sind noch Anlagen beizufügen, die durch Ergänzungsblätter erweitert werden. Natürlich muss auch die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches hinzugefügt werden. Daneben sollte darauf geachtet werden, dass auch ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt wird.
Folgende Formulare müssen zum Antrag ergänzend hinzugefügt werden:
Da beim Antrag einige Dinge zu beachten sind und umfangreiche Unterlagen hinzugefügt werden müssen, bieten alle ADN Schuldnerberatungsstellen eine Unterstützung bei der Antragsstellung an.
7. Wer kann einen Fremdantrag stellen und was kann man in einem solchen Fall tun?
Es kann passieren, dass von einem Gläubiger ein Antrag auf Insolvenz für den Schuldner gestellt wird. Dies wird oftmals von öffentlichen Gläubigern gemacht. Hierzu gehören unter anderem Krankenkassen, das Finanzamt oder auch Berufsgenossenschaften.
Wird durch einen Gläubiger ein Fremdantrag gestellt, so sollte der Betroffene darauf schnell reagieren. Zunächst ist einzuschätzen, ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder ob der Antrag noch durch Zahlung abgewendet werden kann. Besteht eine Zahlungsunfähigkeit muss in der vom Gericht gesetzten Frist ein eigener Antrag mit Restschuldbefreiung gestellt werden, weil dies bei Fremdanträgen nicht getan wird. Erfolgt keine Reaktion, so wird das Insolvenzverfahren ohne Restschuldbefreiung durchlaufen.
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