- wie sich Schuldner vor Pfändungen schützen können -
Viele Schuldner kennen die Situation. Spätestens mit dem Vollstreckungsbescheid ist klar, dass durch den bewirkten Titel der Gläubiger über eine Pfändungsmaßnahme versucht an sein Geld zu kommen bzw. die offene Forderung einzutreiben. Die Folge ist, dass sich der Schuldner auf eine Vollstreckungsmaßnahme einstellen muss.
Gläubiger stehen durch den vollstreckbaren Titel mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Kontopfändung, die Lohn- und Gehaltspfändung oder die Sachpfändung in Verbindung mit einer Vermögensauskunft.
Das Pfändungsschutzkonto schützt Schuldner bei einer Kontopfändung. Welche Möglichkeiten es gibt, sich durch die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto vor Pfändungen zu schützen und was dabei beachtet werden sollte, können Sie auf unserer Seite zum Thema Pfändungsschutzkonto lesen. Hier gelangen Sie zur Seite Pfändungsschutzkonto >>>
Bei einer Lohn- und Gehaltspfändung versucht der Gläubiger direkt beim Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Anteil des Einkommens zu pfänden. Was bei der Lohn- und Gehaltspfändung beachtet werden muss und was im Rahmen dieser Pfändungsmaßnahme gepfändet werden darf, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema Lohn- und Gehaltspfändung. Hier gelangen Sie zur Seite Lohn- und Gehaltspfändung >>>
Wenn sich der Gerichtsvollzieher ankündigt, dann stellt sich für Schuldner sofort die Frage, was vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden darf. Zum Thema der Sachpfändung in Verbindung mit der eidesstattlichen Versicherung erfahren Sie mehr auf unserer Seite zum Thema Sachpfändung. Hier gelangen Sie zur Seite die Sachpfändung als Mittel der Zwangsvollstreckung >>>
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