Mit Schulden leben

- Schulden regulieren ohne Restschuldbefreiung -

Manchmal können es unterschiedliche Gründe sein, die dazu führen, dass es nicht zur Restschuldbefreiung kommen kann:

  • es ist bereits in den letzten 10 Jahren eine Restschuldbefreiung erteilt worden (gilt für Insolvenzen, die vor dem 01.10.2020 eröffnet worden sind) oder bereits in den letzten 11 Jahren (gilt für Insolvenzen, die ab dem 01.10.2020 eröffnet worden sind)
  • es handelt sich um Forderungen aus unerlaubter Handlung
  • die Gegebenheiten des § 290 InsO* sind erfüllt

Aber unabhängig davon, warum es dazu kam, welche menschlich-tragischen Fälle und Konstellationen dahinter stecken, sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben!

In diesen Fällen wissen Ihre ADN Schuldnerberater/in, wie Sie lernen können damit umzugehen - ohne die gesetzlichen Auflagen aus den Augen zu verlieren. Ihre Schuldnerberater/in klären Sie über die eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) auf. 

Lassen Sie sich von uns gezielt helfen, damit Sie, trotz der auf Sie zukommenden Einschränkungen Ihrer Lebensumstände, Ihre Pflichten erfüllen können! Wir behandeln Sie nach wie vor als Menschen und helfen Ihnen, Ihre Würde zu wahren.

 

* InsO: Insolvenzordnung

Mensch hält ein Sparschwein, um sein Einkommen zuschützen, Information zum Pfändungschutzkonto und der Vermögensauskunft
Pfändungsschutz

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Das sind Ihre unabwendbaren Pflichten als Staatsbürger und Steuerzahler

Ihre Gläubiger verzichten nicht auf die ihnen zustehenden Gelder.

Sie beauftragen hierfür bspw. einen Gerichtsvollzieher, Auskünfte über Ihre finanzielle Lage einzuholen.
Der Gerichtsvollzieher wird sich – natürlich nach vorheriger Terminabsprache – bei Ihnen vor Ort ein Bild darüber machen, welche Wert- und Gebrauchsgegenstände Sie besitzen.

Viele wissen Folgendes jedoch nicht!

Sie haben die Pflicht, alle zwei Jahre die Vermögensauskunft  abzugeben, wenn dieses von einem Gläubiger beantragt wird!
Sie müssen in schriftlicher Form ihre wirtschaftlichen Verhältnisse inklusive aller Vermögenswerte darlegen.

Kommen Sie dieser Abgabepflicht nicht nach, kann Ihnen eine Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermögensauskunft drohen, wenn dieses von Ihrem Gläubiger beantragt wird.

Eventuell kann es jedoch bestimmte Personengruppen einfacher sein, alle zwei Jahre diese Auskunft abzugeben, als in die Privatinsolvenz zu gehen oder einen Vergleich zu schließen, der eine kleine Rente weiter mindert.

 

Eine Beratung in einer ADN Schuldnerberatung kann hier aufklären.

 

Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen - sichern Sie sich unsere kompetente Unterstützung vor Ort!
Sie haben keine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe? Nehmen Sie Kontakt über unsere gebührenfreien Hotlines auf - wir helfen Ihnen weiter. 

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