Unpfändbare Gegenstände

- nicht alles kann gepfändet werden -

Ihnen droht eine Pfändung? Diese Dinge sind davon ausgeschlossen.

 

Ihre notwendige und angemessene Wohnungsuasstattung, d. h. Kleidung, Möbel, Küchengeräte und ein Farbfernseher, sind unpfändbar. Auch die gebrauchte Waschmaschine, Spülmaschine oder das Videogerät wird vom Gerichtsvollzieher normalerweise nicht gepfändet, da Abtransprt und Versteigerung teurer sein würden als der Erlös aus der Versteigerung.

 

Unpfändbar sind auch Gegenstände, die Ihrer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dienen (z. B. der Pkw oder der PC)

 

Nur Gerichtsvollzieher sowie Vollzugsbeamte der öffentlichen Verwaltung dürfen pfänden. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen!

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