- die Grundlage für eine Pfändung -
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Vollstreckungsgericht verfügt und versetzt den Gläubiger in die Lage z. B. den Lohn oder das Gehalt eines Schuldners pfänden zu
lassen.
Der Gerichtsvollzieher stellt den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem sogenannten Drittschuldner zu. Dies kann unter Anderem der Arbeitgeber oder die Bank des Schuldners sein. Auch der Schuldner selbst erhält eine Kopie des Beschlusses, dies erfolgt jedoch in der Regel später als die Zustellung an den Drittschuldner.
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